Vorsorge treffen

Es ist wichtig, bestimmte Dinge zu klären, wenn Sie gesund und in der Lage dazu sind. Auch wenn Sie krank sind und möchten, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird, ist es wichtig, Vorsorge zu treffen. Das macht innerlich ruhiger und man kann darauf vertrauen, dass alles geregelt ist, so, wie man sich das selbst wünscht und vorstellt.

Es ist gut, Angehörige und Personen des Vertrauens in Entscheidungen einzubinden. Die Menschen, die zukünftig für einen nahe stehenden Menschen entscheiden, sollten in der Lage sein, auch schwerwiegende Entscheidungen über die Behandlung und wirtschaftliche Belange zu treffen. Solche Entscheidungen müssen immer auf dem Hintergrund der Wünsche des Betroffenen getroffen werden und können somit auch Gewissenskonflikte und Schuldgefühle hervorrufen.

Darum ist es wichtig, auch "Tabu-Themen" rechtzeitig anzusprechen und miteinander zu klären.

Einige der wichtigen Maßnahmen und der hierfür wichtigen Institutionen und Ansprechpartner finden Sie hier unter dieser Rubrik.

Sie können uns gerne ansprechen, wir können erste Fragen beantworten und vermitteln Sie ggf. gerne weiter.

Vorsorgevollmacht

Es ist gut, zu wissen, dass in Situationen, in denen Sie keine Auskunft geben können, dass es jemanden gibt, der in Ihrem Sinne handelt und entscheidet und im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt (oder Ihre Patientenverfügung zur Hand hat).

Hierzu eignet sich die Vorsorgevollmacht.

Die Vorsorgevollmacht ist ein starkes Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten in allen Lebensbereichen zu regeln. Sie kann eng mit der Patientenverfügung kombiniert werden. Der/die Bevollmächtigten, die Sie bestimmen und mit der Sie ausführlich darüber sprechen und sich austauschen müssen, kann/können sofort Ihre Interessen vertreten.

Somit ersetzt die Vorsorgevollmacht in den meisten Fällen die Einrichtung einer Betreuung.

Sie sollten bei der Vollmacht regelmäßig, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift bekräftigen, dass das Formulierte noch immer Ihre ausdrückliche Meinung ist.

Die Vorsorgevollmacht sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren sowie dem Bevollmächtigten die Vollmacht auch im Original (am besten zweimal ausfüllen) zur Aufbewahrung überlassen.

Im Internet gibt es Vordrucke für Vorsorgevollmachten (bspw. auf den Seiten des Justizministeriums), auch Pflegestützpunkte (Pflegestützpunkt Hermeskeil) haben Vordrucke und sind gerne behilflich beim Ausfüllen.

Patientenverfügung

Wenn man durch Krankheit oder Unfall in eine Situation gerät, in der man selbst seine Interessen nicht mehr vertreten kann, ist es gut, in gesunden Tagen für einen solchen Fall Vorsorge getroffen zu haben.

Angehörige können den behandelnden Arzt nicht immer davon überzeugen, dass der Wille des Patienten in einer bestimmten Situation auf eine andere als die aktuelle Behandlung gerichtet gewesen wäre. Hier steht dann der von den Angehörigen vorgetragene, nicht belegbare Patientenwille der ärztlichen Einschätzung gegenüber.

In solch einer Situation ist eine schriftlich verfasste Patientenverfügung, die berücksichtig werden muss, notwendig.

Was beim Verfassen einer Patientenverfügung zu beachten ist, darüber informieren Sie verschiedene Institutionen:

- Hausärzte

- Pflegestützpunkte

- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rh.-Pfalz

- Betreuungsbehörde Trier

- Notare,

- Beratungsstellen von örtlichen Betreuungsvereinen (AWO Betreuungsverein Trier-Saarburg e.V., 54411 Hermeskeil)

Beachten Sie, dass Sie die Patientenverfügung aus Ihrer aktuellen Perspektive eines evtl. gesunden Menschen verfassen und damit auch festlegen, wie in lebensbedrohlichen Situationen verfahren werden soll. Es ist jedoch nie sicher, dass Sie als alter oder kranker Mensch die gleiche Einstellung haben. Krank und pflegebedürftig zu sein bedeutet nicht automatisch, die eigene Situation noch genauso wie heute zu beurteilen. Darum sollten Sie die Patientenverfügung regelmäßig neu unterschreiben und evtl. neue Zusätze handschriftlich hinzufügen.

Es ist wichtig, dass man im Notfall weiß, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen. Oftmals ist ein kleiner Ausweis oder eine Karte Bestandteil der Patientenverfügung, die darauf hinweist, dass Sie eine solche besitzen (Portemonnaie). Es ist auch gut, wenn ein Angehöriger eine Kopie davon besitzt und/oder weiß, wo Sie Ihre Patientenverfügung im Haus aufbewahren. 

Betreuungsverfügung

Ziel einer Betreuungsverfügung ist es, eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die im Fall einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer ernannt werden soll/würde.

Zur Betreuungsverfügung kann Ihnen ein Betreuungsverein Informationen geben.

Die Betreuungsverfügung sollten Sie (wie alle Vorsorgeunterlagen) bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren sowie dem gewünschten Betreuer eine Kopie zur Aufbewahrung überlassen.

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